Ab- /An- /Ummeldung

Wichtig ist Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Dort bekommen Sie auch die Bescheinigung zur Anmeldung am neuen Wohnort!

  • Kinder in der Schule abmelden
  • Kfz ab- und ummelden
  • bestehende Postvollmachten widerrufen
  • Nachsendeantragstellen

NEUANMELDUNGEN

Beim Einwohnermeldeamt genügt es, wenn ein Erwachsener mit dem Abmeldebescheid und sämtlichen Personalausweisen der Familie erscheint. Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse, Schule oder Kindergarten sind weitere Anlaufstellen. Auto anmelden nicht vergessen – vor allen Dingen, wenn ein neues Kfz-Kennzeichen fällig ist. Und wegen des Zählerstandes sollten Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Energie- bzw. Wasserversorger melden.

    UMMELDUNG

    • Wehrpflichtige müssen sich beim Kreiswehrersatzamt innerhalb von 8 Tagen ummelden.
    • Rentner und Bezieher von Kindergeld sollten ihre neue Anschrift und Kontonummer rechtzeitig an die entsprechende Stelle melden.
    • Überall, wo Sie Mitglied oder Abonnent sind, sollte Ihre neue Anschrift rechtzeitig bekannt sein.
    • Das gilt natürlich auch für Versicherungen.