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Terminplan Planen Sie sorgfältig. Eine große Hilfe sind übersichtliche Tabellen. Wer hat wann welche Arbeiten zu verrichten? Welche Handwerker, Spediteure und Umzugshelfer werden wann gebraucht? Denken Sie auch an den Kündigungstermin für Ihre bisherige Wohnung.

Finanzplanung Nicht immer ist der Arbeitgeber bereit, Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Darum ist es sinnvoll, alle Kostenbelege zu sammeln, denn vieles wird vom Finanzamt anerkannt. Dazu gehören Anzeigen für Wohnungssuche, Renovierung, neue Tapeten, Gardinen und samtliche Kosten, die beim Umzug entstehen.

Kaution Sie sollten vom Vermieter eine bankübliche Verzinsung der Kaution verlangen. Schließlich bleibt es über viele Jahre Ihr Geld, das Sie nur als Sicherheit zur Verfügung gestellt haben. Laut Gesetz darf die Kaution nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.

Versicherung Im Mittelpunkt steht eine maßge- schneiderte, am Wert des Umzugsgutes orientierte Haftung Ihres Spediteurs im Schadensfall. Beachten Sie deshalb folgende Hinweise: Prüfen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf Beschädigungen oder Verlust. Erstellen Sie, wenn nötig, ein Schadensprotokoll. Schäden, die Sie erst beim Auspacken feststellen, müssen dem Spediteur innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich mitgeteilt werden. Im Schadensfall können Sie sich direkt an die Versicherungsgesellschaft oder deren bevollmächtigte Stelle wenden. |
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Kontenänderung Wenn Sie im gleichen Ort umziehen, ändert sich nichts. Vielleicht wechseln Sie zu einer Filiale in Ihrer Nähe. Ziehen Sie an einen anderen Ort, an dem Ihre Bank auch vertreten ist, regelt sie alles bis hin zu Dauer- und Einzelaufträgen. Müssen Sie das Kreditinstitut wechseln, informiert man Sie gern über alle Formalitäten. Unter Umständen ist es sinnvoller, Sparverträge bei der bisherigen Bank weiterlaufen zu lassen.
Noch ein Tip: Bausparverträge können auch zur Renovierung oder Modernisierung Ihrer neuen Wohnung verwendet werden.

Mietverträge Im "Mustervertrag des Deutschen Mieterbundes" sind die Interessen von Mietern und Vermietern gleichrangig berücksichtigt. Sie ersparen sich Ärger, wenn Sie andere Vertragsformen vor Unterzeichnung von Fachleuten, z.B. vom örtlichen Mietverein, prüfen lassen.

Kündigung Neben dem eingeschriebenen Brief mit Rückschein ist die persönliche Übergabe unter Zeugen der sicherste Weg. Energie- und Wasserversorger müssen Gelegenheit zum Ablesen des Zählerstandes haben.

Abmeldung Wichtig ist Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Dort bekommen Sie auch die Bescheinigung zur Anmeldung am neuen Wohnort. Kinder in der Schule abmelden, Kfz ab- und ummelden, bestehende Postvollmachten widerrufen, Nachsendeantrag stellen.
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