Im Mittelpunkt steht eine maßgeschneiderte, am Wert des Umzugsgutes orientierte Haftung Ihres Spediteurs im Schadensfall. Beachten Sie deshalb folgende Hinweise: Prüfen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf Beschädigungen oder Verlust. Erstellen Sie, wenn nötig, ein Schadensprotokoll. Schäden, die Sie erst beim Auspacken feststellen, müssen dem Spediteu innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme schriftlich mitgeteilt…
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