Kündigung
Neben dem eingeschriebenen Brief mit Rückschein ist die persönliche Übergabe unter Zeugen der sicherste Weg.
Energie- und Wasserversorger müssen Gelegenheit zum Ablesen des Zählerstandes haben.
Energie- und Wasserversorger müssen Gelegenheit zum Ablesen des Zählerstandes haben.