Mietverträge und Kaution
Im „Mustervertrag des Deutschen Mieterbundes“ sind die Interessen von Mietern und Vermietern gleichrangig berücksichtigt.
Sie ersparen sich Ärger, wenn Sie andere Vertragsformen vor Unterzeichnung von Fachleuten, z.B. vom örtlichen Mietverein, prüfen lassen.
KAUTION
Sie sollten vom Vermieter eine bankübliche Verzinsung der Kaution verlangen. Schließlich bleibt es über viele Jahre Ihr Geld, das Sie nur als Sicherheit zur Verfügung gestellt haben. Laut Gesetz darf die Kaution nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.